Hilfswerk
Lions Hilfswerk Schloss Wildthurn i. Niederbayern e.V.
Wesentlicher Bestandteil sind die Förderzwecke des Vereins und die Festschreibung der Pflicht, die Mittel des Vereins nur für diese satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.
Im Sinne der steuerlichen Verantwortung lt. Abgabenordnung (AO) als eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, stets gegenüber dem Finanzamt Deggendorf verpflichtet.
Zweck des Vereins ist es, Spenden, die aus den Wohltätigkeitsveranstaltungen der Lions-Hilfe Landau Schloss Wildthurn e.V geleistet werden, abzuwickeln und Spendenquittungen auszustellen.
Spendenkonto:
Lions-Hilfe Landau e.V. Schloss Wildthurn
IBAN DE64 7429 0000 0002 8555 50
BIC GENODEF1DG
Vorstand:
1. Vorsitzende
2. Vorsitzende
Schatzmeisterin
Jeweilige Sekretärin des Lions Clubs
Jeweilige Präsidetin des Lions Clubs
Die Satzung eines Hilfswerk ist immer mit dem örtlichen Finanzamt abzustimmen, das mit der Ausstellung der Gemeinnützigkeitsbescheinigungdem Verein die Handlungsbefugnis erteilt.